Energieausweis

Vom Prinzip kann man sich den Energieausweis wie ein Steckbrief für das Haus oder die Wohnung vorstellen, der angibt, wie energieeffizient das Gebäude ist und der beim Immobilienverkauf und der Vermietung verpflichtend ist.
Benötigt wird der Energieausweis, damit der zukünftige Eigentümer oder Mieter die Nebenkosten realistisch einschätzen kann.

Die Anforderungen an den Energieausweis steigen stetig an. Seit Mitte 2021 ist es erforderlich, die Treibhausgas-Emission des Gebäudes anzugeben, was dazu führt, dass die Ausstellung des Energieausweises teurer wird. Grundsätzlich hat der Energieausweis eine Gültigkeit von zehn Jahren und die neuen Anforderungen werden nur für Immobilienverkäufer oder Immobilienvermieter relevant, die entweder noch keinen Ausweis haben oder wo der Energieausweis der Immobilie älter als 10 Jahre ist.

Wer erstellt den Energieausweis beim Hausverkauf?

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen Personen mit besonderen Aus- bzw. Weiterbildungen wie Physiker, Architekten, Schornsteinfeger und Ingenieure, welche die Voraussetzungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen, den Energieausweis ausstellen.

Es gibt keine Liste mit berechtigen Personen, die dazu befähigt sind, den Energieausweis auszustellen. Empfehlenswert ist es in der Liste der deutschen Energieagentur, wo es eine Übersicht für Energieberater gibt, sich eine Übersicht von qualifizierten Personen zu verschaffen.

Zudem gibt es die Möglichkeit, sich über ein Onlineportal relativ einfach und kostengünstig ein Energieausweis ausstellen zu lassen.

Wann Bedarfsausweis und wann Verbrauchsausweis?

Es gibt grundsätzlich zwei Energieausweisarten; den Bedarfsausweis und den
Verbrauchsausweis.
Der Verbrauchsausweis gibt den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre der Bewohner der Immobilie an. Der Bedarfsausweis gibt den theoretischen Energieverbrauch abhängig von der Wärmedämmung, der baulichen Substanz und vielen weiteren gebäudespezifischen Faktoren an. Der Bedarfsausweis kommt vor allem bei Neubauten vor, wo es noch keine Verbrauchsdaten der letzten Jahre gibt.
Beim Vergleichen der beiden Ausweisarten, kommt es vor, dass ein Gebäude zwei unterschiedliche Bewertungen auf Basis der Energiekennziffer bekommt.

Wie viel kostet ein Energieausweis?

Bei den Kosten für den Energieausweis sind die Kosten für Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis zu unterscheiden. Der Preis ist abhängig von dem benötigten Aufwand für die Erstellung des Ausweises.
Die Kosten für einen Verbrauchsausweis sind generell geringer und können bei Onlineanbietern bestellt werden. Übliche Preise für einen Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus sind 25-100 €, während der Verbrauchsausweis für Mehrfamilienhäuser zwischen 200-300 € zu Buche schlägt.

Der Bedarfsausweis ist grundsätzlich teurer als der Verbrauchsausweis. Durch den höheren Aufwand, welcher meist mit einem Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater einhergeht, liegen die Kosten abhängig von dem energetischen Zustand der Immobilie bei 300-500 €.

Rechtlicher Hinweis:

Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Lassen Sie Ihre individuellen Sachverhalte von einem Rechtsanwalt und/oder einem Steuerberater prüfen.

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