Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern

Neuregelung der Maklerprovision seit dem 23.12.2020

Wie konnte bisher die Maklerprovision verteilt werden?

  • Bisher konnte die Provision in einem beliebigen Verhältnis zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt werden, unabhängig davon, ob es eine echte Doppeltätigkeit gab oder nicht 
  • Im Gegensatz zur Vermietung von Wohnraum galt beim Verkauf kein Bestellerprinzip

Wen betrifft die neue Provisionsreform?

  • Die Provisionsreform muss beim Verkauf von Einfamilienhäusern (dazu zählen auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser) und Wohnungen an einen Verbraucher angewendet werden. Grundstücke und Mehrfamilienhäuser sind davon unberührt
  • Auch bei einem Verkauf an einen Unternehmer muss die neue Regelung nicht angewendet werden

Wie kann/ muss sie jetzt verteilt werden?

  • Wird der Makler während des Verkaufs für beide Parteien tätig (Doppeltätigkeitsprinzip), so muss die Provision paritätisch, also für beide Parteien in gleicher Höhe, geteilt werden
  • Eine reine Innenprovision durch den Verkäufer bleibt weiterhin möglich
  • Dem Provisionsanspruch an eine Partei setzt zukünftig einen Maklervertrag in Textform voraus
  • Maklerverträge können in keinem Fall mehr mündlich oder durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden
  • Entgegen vieler öffentlicher Aussagen gibt es keine Vorleistungspflicht für eine Partei für die Provisionszahlung an den Makler. Die Vorleistungspflicht besteht nur für den Fall, dass eine Partei einen Makleralleinauftrag abgeschlossen hat, in dem sie sich zuerst dafür erklärt, die Gesamtprovision alleine zu übernehmen. Möchte die Partei im Zuge des Kaufvertragsabschluss doch einen Teil der Gesamtprovision mit dem Kaufvertrag auf die andere Partei abwälzen und diese erklärt sich damit einverstanden, besteht die Vorleistungspflicht für die Partei, die zuerst den Makler beauftragt hat
  • Bei der üblichen Doppeltätigkeit, bei der sich vor Kaufvertragsabschluss beide Parteien innerhalb eines eigenen Maklervertrages dazu erklären, jeweils eine Provision in gleicher Höhe zu bezahlen, besteht keine Vorleistungspflicht für eine der Parteien

Ist der Verkauf über einen professionellen Makler nun überhaupt noch interessant?

  • Natürlich scheint der Verkauf über einen Makler nun für viele Verkäufer nicht mehr lukrativ sein. Auf dem zweiten Blick rechnet sich die Beauftragung eines professionellen Maklerunternehmens aber doch. Abgesehen vom Zeit- und Arbeitsaufwand, der mit dem Makler entfällt, werden Verkaufsreis, Chancen und Risiken des Objekts höchst genau eingeschätzt. Es kann nahezu garantiert werden, dass der Immobilienverkauf zum bestmöglichen Preis, in kürzester Verkaufszeit und in absolut stressfreier Atmosphäre von der ersten Besichtigung bis zur endgültigen Übergabe abgewickelt wird. Spätestens hier ist das Preis-Leistungsverhältnis wieder im Soll

 

Welche Chancen bietet die neue Provisionsverteilung?

  • Spätestens jetzt ist der Makler zur absolut hoch professionellen Arbeit für beide Parteien gezwungen. Das kommt Maklern wie Graef Immobilien, die dieses Prinzip grundsätzlich schon immer verfolgt haben, zugute. So kommt in Zukunft nachhaltig immer mehr Professionalität und Qualität in der Maklermarkt und unseriöse Teilnehmer werden herausgefiltert
  • Die Umsetzbarkeit des Ziels der Politik, den Eigentumserwerb damit leichter und günstiger zu gestalten, sehen wir aktuell noch kritisch. Natürlich sorgt die Gesamthöhe der Kaufnebenkosten immer wieder für Erschrecken. Die Maklercourtage ist allerdings auch nur ein Teil davon. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten bleiben weiterhin auf demselben Niveau und werden voraussichtlich in naher Zukunft auch nicht sinken

#mklerprovision

Wie geht Graef Immobilien damit um?

Graef Immobilien war schon immer für beide Parteien tätig und wird dieses Prinzip der Doppeltätigkeit auch behalten. Somit werden wir zukünftig die Provision auf beide Parteien gleich aufteilen, um die Vision der Politik, die Provisionszahlung fair und transparent zu machen, umzusetzen.

Die Höhe der Gesamtprovision werden wir allerdings nicht starr auf alle Objektarten gleich festlegen. Wir möchten jedem Objekt innerhalb seiner Individualität und dem Verkäufer die Chance geben, eine angemessene Gesamtprovision zu finden und zu vereinbaren.

 

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