Steuerliche Vorteile für Immobilienkäufer: Degressive AfA für Wohnungsbau kommt

Wir haben großartige Neuigkeiten für alle, die jetzt in Wohnimmobilien investieren möchten! Ein neuer Gesetzesentwurf, Teil des vielversprechenden Wachstumssteuergesetzes, könnte Ihnen in Kürze erhebliche steuerliche Vorteile verschaffen. Obwohl der Entwurf zur Einführung der degressiven Abschreibung (kurz: degressive AfA) noch verabschiedet werden muss, stehen die Chancen gut, da er darauf abzielt, den Wohnungsbau in Deutschland anzukurbeln.

Was sieht der Gesetzesentwurf zur degressiven AfA vor?

Die Bundesregierung plant, die Wirtschaftsflaute zu bekämpfen, insbesondere in der Bau- und Immobilienbranche. Hierzu sollen Investoren die Möglichkeit erhalten, für einen Zeitraum von 6 Jahren eine degressive Abschreibung von 6 % geltend zu machen.

 

Diese bemerkenswerte Steuervergünstigung ist vorgesehen für Neubauten, die ab Oktober 2023 begonnen werden und mindestens den Effizienzstandard 55 erfüllen. Es wird keine Obergrenze für die Baukosten geben.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Abschreibungsmöglichkeit ausschließlich für Investoren gilt, die Neubauwohnimmobilien für die Vermietung (mindestens 10 Jahre) erwerben. Selbstgenutzte Immobilien sind von diesem Modell ausgeschlossen. Das eröffnet völlig neue Möglichkeiten, und es wird voraussichtlich einen starken Anstieg der Nachfrage nach hochwertigen Neubauprojekten geben.

Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick:

  1. Für Neubauten und Neuankäufe:
    Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute Wohngebäude und Wohnungen oder für Immobilien, die Sie neu und zur Weitervermietung erworben haben.
  2. Attraktive Abschreibung im ersten Jahr:
    Im ersten Jahr können Sie stolze 6 % der Investitionskosten, vornehmlich die Baukosten ohne Grund- und Bodenanteil, steuerlich geltend machen. Ein echter Steuervorteil, der sich rechnet!
  3. Fortlaufende Abschreibung in den Folgejahren:
    In den darauffolgenden 5 Jahren können Sie jeweils weitere 6 % des Restwerts steuerlich absetzen. Ab dem 7. Jahr ist eine jährliche Abschreibung von 3 % auf weitere 27 Jahre vorgesehen. Das bedeutet, dass Sie langfristig und insgesamt über 33 Jahre von steuerlichen Vorteilen profitieren können.
  4. Möglichkeit zur linearen Abschreibung:
    Falls gewünscht, können Sie jederzeit zur linearen Abschreibung wechseln. Dies ermöglicht Ihnen eine flexiblere Steuerplanung.
  5. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:
    Angenommen, Sie haben in eine Immobilie mit Investitionskosten von 400.000 Euro investiert. Im ersten Jahr können Sie 24.000 Euro steuerlich geltend machen (sechs Prozent von 400.000 Euro). Im zweiten Jahr sind es 22.560 Euro (berechnet aus 400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr, was einen Restwert von 376.000 Euro ergibt).
  6. Zeitrahmen für den Beginn des Baus:
    Um von der degressiven AfA zu profitieren, muss der Baubeginn Ihres Wohngebäudes zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
  7. Zeitrahmen für den Kauf:
    Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, muss der Kaufvertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie selbst muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.

Diese steuerlichen Vorteile können Ihre Investition in Immobilien noch attraktiver machen. Vergessen Sie jedoch nicht, sich von einem Steuerberater oder Fachexperten beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie die Regelungen korrekt anwenden.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen bei Ihrer Immobilienplanung nützlich sind. Bei weiteren Fragen oder Interesse an spezifischer Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Zum Gesetzesentwurf „Degressive AfA für Wohnungsbau“ >

Rechtlicher Hinweis:

Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Lassen Sie Ihre individuellen Sachverhalte von einem Rechtsanwalt und/oder einem Steuerberater prüfen.

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